Definition von Tee

Laut deutschem Lebensmittelrecht ist Tee ein Aufguss aus den Blättern, Knospen oder zarten Stielen des Teestrauchs Camellia sinensis. Der Ausdruck Tee gilt demnach lediglich für:

  • Grüner Tee
  • Weißer Tee
  • Gelber Tee
  • Oolong Tee
  • Schwarzer Tee
  • Dunkler Tee (Pu Erh Tee)

 

Alles andere wird als Aufguss oder teeähnliches Erzeugnis bezeichnet, sei es aus Früchten, Kräutern, Wurzeln oder anderen Pflanzenteilen, die nicht von der Camellia sinensis abstammen. Im Deutschen hat sich dennoch die Bezeichnung Tee für alle Arten durchgesetzt.

Ursprung des Tees

Die Pflanzen, aus denen Tee entsteht, heißen Camellia sinensis sinensis sowie Camellia sinensis assamica. Botanisch stammen sie aus der Ordnung der Heidekrautartigen (Ericales), gehören zur Familie der Teestrauchgewächse (Theaceae) und zählen zur Gattung der Kamelien (Camellia).

Ausschließlich aus diesen beiden Pflanzen sind mittlerweile unüberschaubar viele Kreuzungen entstanden, so dass der meiste angebaute Tee aus Hybriden der beiden Pflanzen besteht. Die geschätzte Zahl der Unterarten der Gattung Camellia liegt bei mehr als 30 000.

Aufbewahrung von Tee

Sauerstoff lässt Tee schneller altern. Seine feine Aromatik geht verloren. Das Aufbewahrungsgefäß sollte daher so voll wie möglich gefüllt werden und luftdicht schließen. Wenn die Originalverpackung in das Gefäß passt, schützt das den Tee zusätzlich vor Oxidation. Um Luftfeuchtigkeit und Fremdgerüche zu vermeiden sollte Tee nicht im Kühlschrank gelagert werden. Stark riechende Lebensmittel wie Gewürze oder aromatisierte Tees beeinflussen den Geruch und Geschmack von zarten Tees und sollten nicht in der Nähe aufbewahrt werden. Als Aufbewahrungsgefäße eignen sich Ton, Keramik, dunkles Glas oder auch Blechdosen, direkter Kontakt mit Metall sollte aber vermieden werden.